Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsmarkt/mietspiegel.php 06.01.2025 10:28:13 Uhr 20.01.2025 11:27:20 Uhr |
Dresdner Mietspiegel
Der Dresdner Mietspiegel 2025 ist ein qualifizierter Mietspiegel. Er zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in Dresden. Der Mietspiegel dient als Orientierung für Mieter und Vermieter und hilft dabei, die zulässige Miethöhe festzulegen.
Mietspiegel 2025
Der Mietspiegel 2025 basiert auf Mietdaten aus April 2024 und zeigt die Mieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder angepasst wurden.
Zeitraum: Der Mietspiegel 2025 gilt vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026. Ab 2027 wird ein neuer Mietspiegel veröffentlicht.
Wichtige Regelungen
Mieterhöhungen
Die Miete darf innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nicht um mehr als 15 % erhöht werden.
Wo finde ich die gesetzliche Grundlage?
Wiedervermietung
Wo finde ich die gesetzliche Grundlage?
- Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung
- § 556d BGB - Einzelnorm
- Ausnahmen regeln die §§ 556d bis 556f BGB.
Mietspiegel 2025
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Online-Mietspiegel 2025
Mit diesem Programm können Sie für Ihre Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete online berechnen.
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Dresdner Mietspiegel 2025 - Broschüre
(*.pdf,
684 KB)
Der barrierearme Dresdner Mietspiegel steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die Mietspiegelbroschüre (Schutzgebühr 2,00 Euro) ist in allen Rathäusern, Stadtbezirksämtern, Ortschaften, Bürgerbüros, beim Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und beim Haus & Grund Dresden e. V. erhältlich. - Dresdner Mietspiegel 2025 - Dokumentation (*.pdf, 7 MB)
Häufige Fragen zum Dresdner Mietspiegel
Wer erstellt den Dresdner Mietspiegel?
Warum erstellt die Landeshauptstadt Dresden einen Mietspiegel?
Wozu dient der Mietspiegel?
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Einfacher oder qualifizierter Mietspiegel?
Datengrundlage
Aktuelles Mietspiegelrecht
Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen auf ihrer Website www.gesetze-im-internet.de mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Mietspiegelverordnung (MsV) das aktuelle Mietspiegelrecht bereit.
§§ 556d bis 556f BGB (Vereinbarungen über die Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten)
§§ 558 bis 558d BGB (Regelungen über die Miethöhe)
§§ 6 ff MsV (Qualifizierte Mietspiegel)
Weitere Informationen
Bestellung der Broschüre "Dresdner Mietspiegel"
Mietspiegelarchiv
Informationen für Dresden-Pass-Inhabende
Dresden-Pass-Inhabende, welche als Mieterinnen und Mieter einer Wohnung Unterstützung in mietrechtlichen Angelegenheiten bedürfen, können eine einmalige antragsfreie Kurzberatung beim Mieterverein Dresden e.V. in Anspruch nehmen.
Die Broschüre zum Dresdner Mietspiegel, die Dokumentation der Erstellung des Mietspiegels sowie der Link zum Online-Berechnungstool stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Kontakt
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Sozialamt
Sozialplanung
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01277 Dresden
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Themenstadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 4, 10, 61 bis Haltestelle Pohlandplatz
Verkehrsverbund Oberelbe
Telefon
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Fax 0351-4884813
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