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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/oeffentlich/hochwasserschutz-zwischen-zschieren-und-tolkewitz/hochwasserschutz-laubegast-stromelbe-z1.php 14.04.2025 14:26:47 Uhr 17.05.2025 12:46:56 Uhr

Hochwasserschutz in Laubegast Stromelbe – Maßnahme Z1

Luftbild von einem breitem Fluss und überfluteten Stadttvierteln
Laubegast wurde im Juni 2013 von Elbe-Hochwasser und Grundwasser überflutet.
Luftbild von einem breitem Fluss und überfluteten Stadttvierteln
Das Hochwasser der Elbe hatte den Stadtteil zu einer Insel gemacht.

Das Hochwasser der Elbe und ihrer Nebenflüsse im August 2002 offenbarte die besondere Verletzlichkeit des Stadtteils Laubegast.

Im Nachgang dieser Hochwasserereignisse begannen neben der Schadensbeseitigung auf allen Ebenen Aktivitäten zur besseren Gefahrenerkennung und -information sowie zur Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Hochwasserabwehr.

So wurde erstmalig 2008 eine Machbarkeitsstudie erstellt, die die Errichtung einer Schutzanlage entlang des Laubegaster Ufers untersuchte. Die Ergebnisse der Studie über einen möglichen Gebietsschutz wurden durch die Bürgerinnen und Bürger Laubegasts kontrovers diskutiert.

Beteiligungsprozess 2011

Diese Diskussionen aufgreifend führte die Landeshauptstadt Dresden 2010/2011 unter dem programmatischen Titel „Leben mit dem Fluss“ im Vorfeld der Planungen zum Schutz vor Hochwasser der Elbe in Laubegast einen ergebnisoffenen Beteiligungsprozess durch. Dabei ging es im Kern um

  • die Suche nach einem Konsens zu Maßnahmen zum Umgang mit den Hochwassergefahren für den Stadtteil,
  • die Formulierung einer tragfähigen Übereinkunft über die Schutzziele,
  • daraus resultierende Schutzmaßnahmen vor dem Hintergrund der städtebaulichen Situationen und landschaftsräumlichen Potenziale
  • sowie die Formulierung von Aufgabenstellungen für Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser entlang des Laubegaster Ufer (Maßnahme Z1) und des Altelbarms (Maßnahme M30).

Im Ergebnis des Beteiligungsprozesses wurden Positionen und Empfehlungen zusammengefasst sowie Prüf- und Untersuchungsaufträge an die Stadtverwaltung formuliert.

Stadtratsbeschluss vom 4. April 2012

Gebietsschutz am Altelbarm

Nach Abschluss des Beteiligungsprozesses wurden die Planungen zunächst zum Gebietsschutz am Altelbarm (M30) aufgenommen.

Erst 2021 wurde für diese mit dem Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen die wasserrechtliche Genehmigung erlangt. Weiterhin liegt ein vom Stadtrat im Jahr 2020 bestätigtes Konzept zur hochwasserangepassten Gestaltung für diesen Landschaftsraum vor, das schrittweise umgesetzt wird. Auch das im Rahmen des Beteiligungsprozesses eingeführte Format des Forums zur Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurde fortgesetzt.

Sich verändernde Rahmenbedingungen als Folge des Elbe-Hochwassers im Juni 2013 verzögerten jedoch die Planungsfortschritte für den Hochwasserschutz an der Stromelbe.

Beteiligungsprozess 2021/2022

Vor dem Hintergrund der Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementplanung an der Elbe nahm die Landeshauptstadt Dresden in Abstimmung mit der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen im November 2021 die Beteiligung der Öffentlichkeit in Laubegast wieder auf.

Dabei sollte zum einen erörtert werden, inwieweit die im Jahr 2011 formulierten Prüf- und Untersuchungsaufträge bereits umgesetzt wurden. Zudem galt es, die 2012 formulierte Aufgabenstellung zu Grundlagenuntersuchungen für den Hochwasserschutz von Laubegast an der Stromelbe (Maßnahme Z1) zu aktualisieren.

Grundsätzlich sollte der Beteiligungsprozess den Wiederbeginn einer kontinuierlichen Verständigung von Öffentlichkeit und Verwaltung zu allen Themen der Hochwasservorsorge im linkselbischen Dresdner Osten markieren.

Hierfür wurde eine zeitweilige Arbeitsgruppe unter Beteiligung engagierter Bürgerinnen und Bürger zur Aktualisierung der oben genannten Aufgabenstellung etabliert. Zudem wurden im Zeitraum zwischen November 2021 und Juni 2022 fünf Foren zu verschiedenen Themenfeldern veranstaltet:


Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses 2021/2022 wurden vom Stadtrat mit Beschluss vom 23. Januar 2023 bestätigt:

Stadtratsbeschluss vom 23. Januar 2023


Die oben genannten Grundlagenuntersuchungen wurden von der Landeshauptstadt Dresden im Oktober 2024 beauftragt. Erste Zwischenergebnisse sollen im Mai 2025 vorliegen.


Stand: April 2025

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