Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/laerm/c_016.php 15.04.2024 14:43:22 Uhr 24.11.2024 07:52:10 Uhr |
Lärmkartierung 2022
Rechtlicher Hintergrund
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verfolgt das Ziel, die Belastung durch Umgebungslärm europaweit einheitlich zu erfassen sowie schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zu diesem Zweck sind im 5-Jahres-Turnus Lärmkarten zur Dokumentation der Belastung zu erstellen, die Öffentlichkeit zu informieren sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Lärmaktionsplänen zusammenzustellen. Diese Regelungen beziehen sich auf Lärmbelastungen in Ballungsräumen und in der Umgebung von wichtigen Verkehrsanlagen.
Untersuchungsräume und Gegenstände
Der zurzeit gültige Ballungsraum Dresden wurde im Jahr 2010 durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft abgegrenzt und der Europäischen Kommission gemeldet. Die Auswahl und die Meldung der zu kartierenden Hauptverkehrsstraßen erfolgte im Jahr 2020 und wurde auf der Grundlage aktueller Verkehrsdaten angepasst.
Lärmpegelgrößen
Dem Ziel entsprechend, die Belastung durch Umgebungslärm europaweit einheitlich zu erfassen, schreibt die EG-Umgebungslärmrichtlinie die anzuwendenden Größen zur Erfassung der Lärmbelastung und deren Ermittlung verbindlich vor.
Ergebnisse der Lärmkartierung
Karten des Themenstadtplans zeigen die Lärmbelastung durch Kraftfahrzeug-, den Straßenbahn- und den Luftverkehr im Ballungsraum. Die Straßenlärmkarten erstrecken sich auch auf die Hauptverkehrsstraßen außerhalb des Ballungsraumes. Im Ballungsraum werden Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke ab 3 000 Kraftfahrzeuge berücksichtigt. Die Darstellung des Tag-Abend-Nacht-Lärmindexes erfolgt in 5-dB(A)-breiten Isophonenbändern ab einer Überschreitung eines Wertes von 50 dB(A), jene für den Nacht-Lärmindex ab einer Überschreitung eines Wertes von 45 dB(A). Die Darstellungen beziehen sich auf eine Höhe von 4 Metern über Grund. Weitere Hinweisen können den Erläuterungen zu den Karten, die dem Themenstadtplan beigefügt sind, entnommen werden.
Straßenverkehrslärm – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex
Straßenverkehrslärm – Nacht-Lärmindex
Schienenlärm (Straßenbahn) – Tag-Abend-Nacht-Lärmindex
Schienenlärm (Straßenbahn) – Nacht-Lärmindex
Fluglärm - Tag-Abend-Nacht-Lärmindex
Fluglärm - Nacht-Lärmindex
Gewerbelärm
Die Lärmkartierungsverordnung schränkt die Betrachtung des Gewerbelärms auf Industrie- oder Gewerbegelände ein:
Lärmbetroffenheit
Neben der graphischen Darstellung der Lärmsituation anhand des Tag-Abend-Nacht-Lärmindexes und des Nacht-Lärmindexes werden Angaben über die geschätzte Anzahl der lärmbelasteten Menschen, Schulen und Krankenhäuser erhoben. Des Weiteren sind die aufgrund der Lärmbelastung zu erwartenden Fälle starker Belästigung und starker Schlafstörungen sowie beim Kraftfahrzeugverkehr auch die Fälle ischämischer Herzkrankheiten anzugeben.