Die Landeshauptstadt Dresden besitzt seit 1996 ein vom Stadtrat beschlossenes Kleingartenentwicklungskonzept.
Es wurde im Jahr 2004 erstmalig fortgeschrieben.
Die zweite Fortschreibung entstand 2019/2020 mit dem Ziel, Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte und nachhaltige Entwicklung des Kleingartenwesens in Dresden für die nächsten 15 Jahre zu schaffen.
Für die qualitative Entwicklung und Bewertung der Dresdner Kleingärten bildet das im Konzept formulierte Leitbild der Kleingartenentwicklung der Landeshauptstadt Dresden die Handlungsgrundlage. Dieses orientiert sich an den „Leitlinien des Deutschen Städtetages zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten“.
Gründe für die zweite Fortschreibung:
- die demografische Entwicklung (veränderte Altersstruktur der Bevölkerung)
- Planungsabsichten der Stadt und Dritter und das Baugeschehen im Zusammenhang mit der wachsenden Einwohnerzahl
- Veränderungen im Freizeitverhalten und bei den Bedürfnissen hinsichtlich der Nutzung des städtischen Freiraums
- Hochwasserereignisse und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen
- Berücksichtigung urbaner Garteninitiativen
- Verlagerungsmanagement
Herangehensweise:
Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Konzeptes wurden der Datenbestand aktualisiert, der Bestand nach Stadtbezirken und Ortschaften analysiert (Versorgungsdichte) und die Flächen ergänzt, auf denen Gemeinschaftsgärten (Urban Gardening) entstanden.
Planerische Aussagen zum Kleingartenbestand wurden aktualisiert und bestehende Konflikte neu bewertet.
Ergebnisse aus dem Konzept zum „Umgang mit Kleingartenanlagen im Abflussbereich der Elbe“ von 2015, Daten zur Bevölkerungsentwicklung und Resultate der Kommunalen Bürgerumfrage (2018) sind ebenfalls Bestandteil der Fortschreibung des Konzeptes.
Ergebnisse:
Aus der Analyse aller berücksichtigten Daten werden Handlungsgrundlagen zur Sicherung des Bestandes an Kleingartenflächen für die nächsten 15 Jahre abgeleitet:
- Bedarfsprognosen für Kleingartenflächen in den Stadtbezirken/Ortschaften und Bedarf an Ersatzflächen
- Darstellung, Analyse und Bewertung von potenziellen Kleingartenersatzflächen
- Formulierung von Grundlagen für ein Verlagerungsmanagement
Kernaussage:
Der bisherige Grundsatz, dass die Zahl der vorhandenen Kleingärten auch künftig in Dresden zur Verfügung stehen soll, wird in der zweiten Fortschreibung des Kleingartenentwicklungskonzeptes begründet und bestätigt.
Nach dem Beschluss des Stadtrates verfügt die Landeshauptstadt Dresden über ein aktuelles Planungsinstrument für die nächsten 15 Jahre. Es dient dem Erhalt und der qualitativen Aufwertung der Kleingärten als unverzichtbares Element des städtischen Grünsystems.
(Stand: Juni 2020)