Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/Lagerfeuer-und-Grillen.php 03.07.2024 13:36:32 Uhr 02.11.2024 23:49:48 Uhr |
Lagerfeuer & Grillen
Öffentlicher Raum
Im öffentlichen Raum, also auf Straßen, Plätzen und in allgemein zugänglichen Grün- und Erholungsanlagen, sind das Grillen und Abbrennen offener Feuer grundsätzlich nur auf den öffentlichen Grillplätzen bzw. den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe erlaubt. Diese finden Sie im Themenstadtplan.
Grillplätze
Auf den städtischen Grillplätzen ist das Grillen erlaubnis- und gebührenfrei und ohne Anmeldung möglich.
Weitere Informationen zum Grillen
Lagerfeuerstellen
An den fünf Lagerfeuerstellen an der Elbe darf mit Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden gegen eine Gebühr in Höhe von 10 Euro ein Lagerfeuer entfacht oder gegrillt werden. Die Lagerfeuer sind online zu beantragen.
Privatgrundstücke
Auf Privatgrundstücken außerhalb von Schutzgebieten ist das Abbrennen offener Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter ausgeschlossen sind und keine Abfälle verbrannt werden. In Schutzgebieten gelten die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen.
Polizeiverordnung Dresden
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Polizeiverordnung Dresden
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376 KB)
Die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden regelt das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im privaten und im öffentlichen Bereich.
Kontakt
Kontakt bei Fragen zu offenem Feuer und Grillen im öffentlichen Raum
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit
Ordnungsamt
Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst
Besucheranschrift
Theaterstraße 11
01067 Dresden
3. Etage, R 326
Themenstadtplan
Telefon
0351-4886361
Fax 0351-4886363
E-Mail
ordnungsamt-gvd@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Nutzung der Lagerfeuerplätze an der Elbe
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Geschäftsbereich Umwelt und Kommunalwirtschaft
Umweltamt
Abteilung Naturschutz- und Landwirtschaftsbehörde
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Grunaer Straße 2
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