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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/baumfaellung_d115.php 29.07.2024 12:23:55 Uhr 07.11.2024 21:32:12 Uhr

Baumpflege, Baumfällung, Gehölzschutz

Wieder mehr Baumschutz in Dresden

Der Sächsische Landtag hat am 3. Februar 2021 eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes beschlossen. Die landesrechtlichen Beschränkungen für Kommunen, Bäume und Gehölze auf bebauten Grundstücken durch Satzung unter Schutz zu stellen, entfallen zum 1. März 2021. Gleichzeitig hat der Sächsische Landtag die Bearbeitungszeit für Anträge von drei auf sechs Wochen verlängert.

Eine Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes im Jahr 2010 führte zwischenzeitlich zu einer eingeschränkten Geltung der Gehölzschutzsatzung. Diese Einschränkungen wurden nun wieder aufgehoben.

Große Bäume und Gehölze haben eine erhebliche Bedeutung für die Gestaltung eines Stadtraums und dessen Wohnqualität. Insbesondere Altbäume prägen das Erscheinungsbild von Orten und Stadtvierteln und vermitteln ein strukturiertes Stadtbild. Altbäume sind Lebensstätte für Klein- und Kleinstlebewesen und sorgen in sommerlichen Hitzeperioden durch Verdunstungskühle und Schatten für ein angenehmeres Stadtklima.

Deshalb sind Gehölze in der Landeshauptstadt Dresden durch eine Gehölzschutzsatzung geschützt.

In vielen Fällen bedürfen Veränderungen an geschützten Gehölzen einer Genehmigung durch das Umweltamt. Die Bearbeitungszeit für Anträge beträgt maximal sechs Wochen. Das Verfahren ist kostenfrei.

Zuständig: