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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/ferienfahrten.php 25.02.2020 16:20:33 Uhr 21.11.2024 10:33:36 Uhr

Ferienfahrten

In Dresden gibt es verschiedene Träger der freien Jugendhilfe, die Ferienfreizeiten, besser bekannt als Ferienlager, anbieten.

Ein Auswahl mit aktuellen Angeboten finden Sie unten auf dieser Seite sowie im JugendInfoService Dresden.

Träger der freien Jugendhilfe haben die Möglichkeit, einen Zuschuss für Ferienfreizeiten beim Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden zu beantragen und somit den Beitrag für die teilnehmenden Dresdner Kinder und Jugendliche zu reduzieren.

Nehmen mehrere junge Menschen einer Familie an einer Ferienfahrt teil, wird zudem eine Ermäßigung von 25 Prozent je Geschwisterkind gewährt.

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien erhalten durch die sogenannte personenbezogene Förderung eine zusätzliche Ermäßigung.

Wer hat Anspruch auf eine Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages?

Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die

  • 6 bis 17 Jahre alt sind und
  • einen Dresden-Pass besitzen oder
  • mindestens ein Sorgeberechtigte/r Empfänger/in von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II ist.

Welche Voraussetzungen müssen außerdem erfüllt werden?

  • Die Ferienfreizeit dauert mindestens 5 und höchstens 14 Tage. An- und Abreisetag gelten als ein Tag.
  • Die Ferienfreizeit wird von einem Träger der freien Jugendhilfe organisiert und durchgeführt.

Nicht gefördert werden Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte, Schulabschlussfahrten, Kindergartenfahrten und Fahrten, die von kommerziellen Unternehmen angeboten werden.

Die Beantragung der personenbezogenen Förderung gegenüber dem Jugendamt übernimmt der Träger der freien Jugendhilfe, der das Ferienlager anbietet.

Ihre Fragen richten Sie bitte direkt an den jeweiligen Anbieter des Ferienlagers. Bei ihm müssen Sie auch die Anmeldung einreichen und bei Bedarf die Ermäßigung des Teilnehmerbeitrages erfragen.