Wie funktioniert es?
Für die Nutzung öffentlicher gebührenpflichtiger Parkplätze mit dem E-Parkschein können Sie sich registrieren lassen oder den E-Parkschein ohne Registrierung lösen. Sie zahlen in beiden Fällen nur die Parkgebühr. Eine zusätzliche Servicegebühr fällt nicht an.
Es ist das Kfz-Kennzeichen, die Nummer des Parkscheinautomaten aus der Liste oder Karte für die eindeutige Tarifzuordnung und das Parkzeitende einzugeben. Die Auswahl des Automatenstandortes ist auch über die GPS-Funktion vom Smartphone oder Tablet möglich.
Wie bezahle ich?
Gegenwärtig besteht nur die Möglichkeit den E-Parkschein mit PayPal zu bezahlen. Für die Auswahl anderer Zahlungsarten können Sie die privaten Anbieter EasyPark oder PayByPhone nutzen. Hierfür können jedoch zusätzlich vom Anbieter erhobene Servicegebühren anfallen.
Die sichere Bezahlung beim E-Parkschein wird unter Nutzung der Bezahlkomponente ePayBL des Freistaates Sachsen mit dem Zahlungsdienstleister S-Public Services GmbH durchgeführt. Beachten Sie bitte die Art und Weise, sowie den Umfang der Datenverarbeitung und -weitergabe der Anbieter entsprechend deren gültigen AGB bzw. Nutzungsbedingungen.
Kann ich den Parkschein von unterwegs verlängern?
Sie können von unterwegs einen neuen E-Parkschein lösen. Dabei wird jedoch die Mindestgebühr erneut erhoben. Eine Umwandlung in den Tagestarif ist nicht möglich.
Für einen gebuchten Vorgang ist die nachträgliche Verkürzung der Parkzeit mit Erstattung von Teilbeträgen nicht möglich.
Wie erkennen Mitarbeiter des Ordnungsamtes, dass ich bezahlt habe?
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrollieren den E-Parkschein durch Abgleichung des Kfz-Kennzeichen mit den registrierten Parkvorgängen. Achten Sie bitte deshalb auf die korrekte Eingabe des Kennzeichens.
Kennzeichen ändern
Haben Sie sich bei der Eingabe des Kfz-Kennzeichens vertippt, können Sie als registrierter Nutzer auch noch während des laufenden Parkvorganges das Kennzeichen ändern. Rufen Sie dafür in Ihren Buchungsdaten den Parkvorgang auf, korrigieren das Kennzeichen im Eingabefeld und speichern den Vorgang. Wurde der Parkschein ohne Registrierung gelöst, schreiben Sie für die Kennzeichenänderung eine Nachricht an eparkschein@dresden.de
Wie bekomme ich eine Rechnung/Quittung für den E-Parkschein?
Einen Beleg erhalten Sie bei eingetragener E-Mailadresse über die Bestätigungsnachricht, in welcher das Kennzeichen, der Parkplatzname, der Zeitraum, sowie der gezahlte Betrag aufgeführt ist. Als registrierter Nutzer erhalten Sie in ihrem Account über die „e-Parkschein-Liste“ alle gezahlten E-Parkscheine, welche Sie sich ausdrucken können. Die kommunalen Parkgebühren enthalten keine Umsatzsteuer.
Warum kann man Kennzeichen und Kontodaten nicht speichern?
Grund für den Verzicht sind die aktuellen Auflagen zum Datenschutz.
In anderen Städten kann man den Service anderer Anbieter nutzen.
In Dresden stehen Ihnen Easypark und PaybyPhone zur Verfügung.
Umparken/falschen Parkplatz ausgewählt
So lange Sie in einer Tarifzone bleiben oder in eine preisgünstigere Tarifzone wechseln, wird der Parkschein im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit anerkannt.
Trotz E-Parkschein ein Knöllchen bekommen?
- a) Auf dem Knöllchen ist ein Login vermerkt, mit dem Sie sich unter dresden.de/knoellchen einloggen können. Dort sehen Sie, was Ihnen konkret vorgeworfen wird oder Sie warten auf die Benachrichtigung von der Bußgeldbehörde. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt unter www.dresden.de/gvd.
oder
- b) Sie senden eine E-Mail an eparkschein@dresden.de mit dem jeweiligen Parkvorgang und dem Kennzeichen. Die Mitarbeiter leiten den Vorgang dann an die jeweilige Stelle zur Prüfung weiter.