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https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/anmeldung/elternbeitraege.php 31.05.2024 12:53:33 Uhr 01.07.2024 03:14:55 Uhr

Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung

Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagseinrichtungen oder Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag auf Basis des § 15 Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der „Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung)“ erhoben.

Der Elternbeitrag ist für Kindertagespflege, sowie für Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft stadtweit gleich und unterscheidet sich in der Höhe lediglich nach der gewählten Betreuungsart und der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit.

Der Elternbeitrag wird durch den Träger der Kindertageseinrichtung erhoben. Eltern, die ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle oder in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreuen lassen, erhalten einen Elternbeitragsbescheid des Amtes für Kindertagesbetreuung. Die Elternbeiträge in privaten Kindertageseinrichtungen werden von diesen eigenständig festgelegt und sind in der Regel höher als in Kindertageseinrichtungen in freier oder kommunaler Trägerschaft.

Gemäß der Elternbeitragssatzung vom 25.03.2022 in geänderter Form vom 25.01.2024 werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. September auf Grundlage der Betriebskosten aller Dresdner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom Vorjahr angepasst.


Die ungekürzten Elternbeiträge ab dem 1.9.2023 betragen für Kinder im Krippenbereich 16,3 Prozent der Betriebskosten, im Kindergartenbereich 25,2 Prozent der Betriebskosten, im Hort 26,7 Prozent der Betriebskosten. Die ungekürzten Elternbeiträge für den Hortbesuch an Förderschulen entsprechen den Elternbeiträgen im Regelhort.

Eine persönliche Beratung zu den Elternbeiträgen übernehmen die Beschäftigten der Beitragsstelle im Amt für Kindertagesbetreuung.

Höhe des Elternbeitrags ab dem 1. September 2023 ...

Reduzierung des Elternbeitrags...

für Eltern mit mehreren Kindern

Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegestelle besuchen, haben Anspruch auf eine Absenkung des Elternbeitrags. Die Kinder müssen dabei im gleichen Haushalt (Hauptwohnsitz) zusammenwohnen. Die Kinder können verschiedene Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen besuchen. Das bedeutet: Nur für das erste Kind ist der volle Beitrag zu zahlen. Für das zweite Zählkind erfolgt eine prozentuale Absenkung des Eltern-beitrags. Für das dritte und alle weiteren Zählkinder ist die Kindertagesbetreuung in Dresden beitragsfrei.

Für eine Absenkung des Elternbeitrags müssen Eltern mit mehreren Kindern folgende Unterlagen einreichen:

  • Betreuungsverträge aller Kinder, die im gleichen Haushalt (Hauptwohnsitz) mit ihren Eltern zusammenwohnen.

Weitere Informationen

Kontakt

Beitragsstelle (Abt.)

Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung

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