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https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/anmeldung/elternbeitraege.php 24.09.2024 09:26:17 Uhr 21.11.2024 13:37:47 Uhr

Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung

Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagseinrichtungen oder Kindertagespflege wird ein Elternbeitrag auf Basis des § 15 Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) und der „Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung)“ erhoben.

Der Elternbeitrag ist für Kindertagespflege, sowie für Kindertageseinrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft stadtweit gleich und unterscheidet sich in der Höhe lediglich nach der gewählten Betreuungsart und der vertraglich vereinbarten Betreuungszeit.

Der Elternbeitrag wird durch den Träger der Kindertageseinrichtung erhoben. Eltern, die ihr Kind in einer Kindertagespflegestelle oder in einer kommunalen Kindertageseinrichtung betreuen lassen, erhalten einen Elternbeitragsbescheid des Amtes für Kindertagesbetreuung. Die Elternbeiträge in privaten Kindertageseinrichtungen werden von diesen eigenständig festgelegt und sind in der Regel höher als in Kindertageseinrichtungen in freier oder kommunaler Trägerschaft.

Gemäß der Elternbeitragssatzung vom 25.03.2022 in geänderter Form vom 25.01.2024 werden die Elternbeiträge jährlich zum 1. September auf Grundlage der Betriebskosten aller Dresdner Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom Vorjahr angepasst.

Die ungekürzten Elternbeiträge ab dem 1. September 2024 betragen für Kinder im Krippenbereich 16 Prozent der Betriebskosten, im Kindergartenbereich 24,9 Prozent der Betriebskosten, im Hort 26,4 Prozent der Betriebskosten. Die ungekürzten Elternbeiträge für den Hortbesuch an Förderschulen entsprechen den Elternbeiträgen im Regelhort.

Eine persönliche Beratung zu den Elternbeiträgen übernehmen die Beschäftigten der Beitragsstelle im Amt für Kindertagesbetreuung.

Höhe des Elternbeitrags ab dem 1. September 2024

Reduzierung des Elternbeitrags

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