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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/waermepumpen.php 19.03.2018 10:14:33 Uhr 18.05.2024 16:40:04 Uhr

Wärmepumpen mit Nutzung von Grundwasser (Einfamilienhäuser)

Die Nutzung von oberflächennahem Grundwasser für den Betrieb einer Wärmepumpenanlage (z. B. zur Beheizung eines Einfamilienhauses) bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis nach den Paragraphen 2, 3 und 7 WHG. Ein entsprechender Antrag ist rechtzeitig zu stellen.

Nähere Hinweise zu den Antragsformalitäten finden sich unter:

siehe Formular B 10.1

Zuständig: