Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/rattenbefall_d115.php 05.04.2024 12:56:01 Uhr 21.11.2024 11:41:28 Uhr |
Rattenbefall
Rattenbefall melden
Grundstücks-/ Hauseigentümer oder –verwalter sind nach §10 Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden verpflichtet, Rattenbefall zu melden und Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten. Das Gesundheitsamt nimmt aber auch Meldungen von Bürgern entgegen, um dann seinerseits den verantwortlichen Eigentümer auf seine Verpflichtung zur Bekämpfung hinzuweisen.
Die Meldung kann formlos oder per Telefon erfolgen.