Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/rattenbefall_d115.php 17.01.2025 11:45:55 Uhr 02.04.2025 08:51:02 Uhr |
|
Rattenbefall
Immobilieneigentümer sind verpflichtet, aktiv gegen Ratten vorzugehen. Der Befall muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Rattenbefall kann ein Problem im öffentlichen Raum darstellen und eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit bedeuten. Grundstücks- und Hauseigentümer oder -verwalter sind verpflichtet, aktiv gegen Ratten vorzugehen. Zudem muss der Befall dem Amt für Gesundheit und Prävention unverzüglich gemeldet werden.
Es werden aber auch Meldungen von Bürgern aufgenommen, um dann den verantwortlichen Eigentümer auf seine Verpflichtung zur Bekämpfung hinzuweisen.