Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/polizeiverord.php 05.08.2022 12:15:52 Uhr 03.12.2024 18:34:56 Uhr

Polizeiverordnungen

Polizeiverordnungen sind Rechtsverordnungen, die erlassen werden, um Gefahren abzuwehren. In Dresden gilt die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung mit den wichtigsten Regeln zum Verhalten im öffentlichen Raum. Diese und weitere Polizeiverordnungen sind hier aufgeführt.

Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung

In der Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung finden Sie die für den Alltag wichtigen stadtrechtlichen Bestimmungen, z.B. Regelungen zum Schutz vor Lärmbelästigung, zum Umgang mit Tieren und Tierhaltung sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Die Kenntnis der Paragraphen hilft, sich selbst richtig zu verhalten und, wenn nötig, anderen mit sachlichen Argumenten zu begegnen.

Gebiete mit Leinenzwang für Hunde

Die Polizeiverordnung Sicherheit und Ordnung regelt auch den Leinenzwang.
In Dresden besteht für Hunde Leinenzwang in folgenden Bereichen:

  • Gebiete der Altstadt,
  • Gebiete der Neustadt,
  • im Bereich der Fahrgastunterstände an Haltestellen der Öffentlichen Verkehrsmittel
  • bei Menschenansammlungen.

Zudem ist es nach Naturschutzrecht in folgenden Schutzgebieten verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen:

  • Landschaftsschutzgebiet "Dresdner Heide",
  • Naturschutzgebiet "Dresdner Elbtalhänge".

Die konkreten Leinenzwang-Gebiete können Sie dem Themenstadtplan auf der rechten Seite entnehmen.

Der Leinenzwang gilt nicht für Jagdhunde im weidgerechten Einsatz und nicht für für Dienst- und Blindenführhunde.

Meldungen bei Verstößen gegen die Regelungen der Polizeiverordnungen richten Sie bitte an die Führungs- und Einsatzzentrale des Gemeindlichen Vollzugsdienstes unter 488 6333. Weitere Informationen zu Störungsmeldungen finden Sie hier.