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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/belehrung-ifsg.php 11.02.2025 14:38:32 Uhr 02.04.2025 14:34:13 Uhr

Infektionsschutzbelehrung

Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)

Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit Gemeinschafts­verpflegung, im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe oder künftig als Pflegekraft? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.

Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten, müssen Sie an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Diese kann bequem Online oder vor Ort beim Amt für Gesundheit und Prävention durchgeführt werden. Für beide Verfahren muss ein Termin gebucht werden.