Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/09/pm_036.php 09.09.2024 13:21:45 Uhr 12.09.2024 16:18:43 Uhr

Engagiert im Viertel: Nachbarschaftshilfe für Jung und Alt

Informationsveranstaltung am 25. September im Stadtmuseum

In einer Zeit, in der Gemeinschaft und Zusammenhalt wichtiger sind denn je, lädt das Netzwerk Nachbarschaftshilfe Dresden Bürgerinnen und Bürger am Mittwoch, 25. September 2024, 16 bis 18 Uhr, zu einer Infoveranstaltung in den Festsaal des Stadtmuseums, Wilsdruffer Straße 2 (Eingang Landhausstraße) ein. Das Angebot richtet sich an Menschen, die sich bereits ehrenamtlich für pflegebedürftige Menschen in ihrer Nachbarschaft engagieren und an diejenigen, die das künftig möchten. Einlass ist 15.30 Uhr. Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, wird um Anmeldung gebeten bis Sonntag, 22. September, unter www.dresden.de/pflege-nachbarschaftshilfe oder telefonisch unter 0351-6557853 bei der Kontaktstelle für Nachbarschaftshilfe Dresden-Nord. Die Veranstaltung wird aus dem Pflegebudget finanziert. Gefördert wird das Netzwerk Nachbarschaftshilfe Dresden sowohl durch die Landeshauptstadt Dresden als auch durch den Freistaat Sachsen.

Was ist Nachbarschaftshilfe?

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden geben dazu Auskunft. Die Impro-Theatergruppe „Yes! oder nie“ zeigt auf kreativ-künstlerische Weise wie Nachbarschaftshilfe gelingt. Zum Schluss findet ein Podiumsgespräch mit Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern statt. Sie teilen ihre Erfahrungen mit, informieren, warum es sich lohnt und bereichernd sein kann, sich zu engagieren.

„Nachbarschaftshilfe ist ein wichtiges Angebot zur Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen in unserer Stadt sowie für ihre Zu- und Angehörigen. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer betreuen und unterstützen Menschen aller Pflegegrade in ihrem Alltag – sei es durch gemeinsame Spaziergänge, bei Arztbesuchen und Behördengängen, aber ebenso als kleine Hilfen im Haushalt sowie bei vielen anderen Dingen.“
Christian Knappe, Leiter Sozialamt

Neben einer Schulung erhalten die Helfenden eine pauschale Vergütung, die über den Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung finanziert wird. Bei Nachbarschaftshilfen handelt es sich um zusätzliche Leistungen zur Betreuung und Entlastung, die allen Pflegebedürftigen zustehen, die ambulant versorgt werden, unabhängig vom Pflegegrad und ganz gleich ob sie jung oder alt sind. Dafür wird eine finanzielle Hilfe in Höhe von 125 Euro pro Monat von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Damit kann pflegebedürftigen Menschen durch Nachbarschaftshilfe beispielweise im Haushalt oder beim Einkauf geholfen oder eine Sing- oder Bastelgruppe bei einem Wohlfahrtsverband besucht werden. Ein gemeinsamer Spaziergang ist ebenfalls möglich, genau wie die Begleitung zu Ärzten, zu einer Behörde oder der Besuch eines Konzerts. Nicht zuletzt fallen gemeinsame verbrachte Zeit und Gespräche ebenfalls darunter.

„Um die Gemeinschaft im Stadtviertel zu stärken sowie die gegenseitige Unterstützung über Generationen hinweg zu fördern, ist Nachbarschaftshilfe ein wirksames Instrument. Letztlich geht es auch darum, die Lebensqualität von Bewohnerinnen und Bewohnern in der eigenen Nachbarschaft zu verbessern und gegen Einsamkeit anzugehen, ein sinnstiftendes Engagement einzugehen und insgesamt den sozialen Zusammenhalt zu stärken.“
Christian Knappe, Leiter Sozialamt

Wie wird man Nachbarschaftshelferinnen oder -helfer?

Wer Interesse hat, Menschen mit Pflegegrad sowie deren Angehörigen in Dresden zu helfen, kann Nachbarschaftshelferin oder -helfer werden. Mit vielen kleinen alltäglichen Hilfen können pflegebedürftige Menschen sowie deren soziales und familiärem Umfeld unterstützt werden. Jede Form der Hilfe im Alltag ist sinnvoll. Die Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer ist nicht kompliziert.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen: Volljährigkeit, Absolvieren eines von Pflegekassen für Nachbarschaftshilfe anerkannten Pflegekurses (5 mal je 90 Minuten), Erklärung mit der zu betreuenden Person nicht in häuslicher Gemeinschaft zu leben, Erklärung nicht mit der zu betreuenden Person bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert zu sein; Wissen und Kenntnisse regelmäßig (mindestens alle drei Jahre) durch Teilnahme an einem von Pflegekassen anerkannten Pflegekurs auffrischen und dies den Pflegekassen unaufgefordert nachzuweisen. Die Teilnahme an den Qualifizierungskursen ist kostenfrei.