Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_5907.php 01.11.2024 23:09:00 Uhr 21.11.2024 11:50:41 Uhr |
Rechnungsprüfungsamt
Das Rechnungsprüfungsamt ist die vom Gesetzgeber vorgegebene „örtliche Prüfungseinrichtung“ (§ 103 Abs. 1 SächsGemO) der Landeshauptstadt Dresden.
Es ist bei der Erfüllung der ihm zugewiesenen Prüfungsarbeiten unabhängig und an Weisungen nicht gebunden (§ 103 Abs. 2 SächsGemO).
Zu den wesentlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehören:
- Prüfung des städtischen Jahresabschlusses
- Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe
- Prüfung der städtischen Haushaltsführung
- laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege
- Kassenüberwachung und Durchführung von Kassenprüfungen
- Prüfung der Nachweise von Vorräten und Vermögensbeständen der Stadt, der Eigenbetriebe und des Sondervermögen
- Prüfung von EDV-Programmen
- Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung und der Eigenbetriebe
- Prüfung von Vergaben
- Technische Prüfungen, Bauvergabeprüfungen, Bauabrechnungen
- Prüfung der Betätigung der Stadt in städtischen Unternehmen
- Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung in städtischen Unternehmen
Prüfungsmaßstäbe sind Ordnungsmäßigkeit, Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns.
Die Prüfungstätigkeit erstreckt sich daher nicht nur auf die Suche nach rechtswidrigem oder unwirtschaftlichem Verhalten, vielmehr soll durch die Prüfungen eine Präventivwirkung entfaltet und Verbesserungen der Verwaltungsarbeit für die Zukunft erreicht werden.