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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/bewohnerparkausweis.php 24.04.2025 14:50:22 Uhr 01.05.2025 08:53:44 Uhr

Bewohnerparkausweis

Auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige rund um den Bewohnerparkausweis und Bewohnerparkgebiete

Keine persönliche Vorsprache vom 28. April bis 9. Mai möglich

Sehr geehrte Besucher, wir ziehen derzeit um. Daher ist eine persönliche Vorsprache vom 28. April bis 9. Mai leider nicht möglich. Ab dem 12. Mai sind wir im Stadtforum, Weißenhausstraße 14, mit einer Terminbuchung wieder für Sie da. Bitte nutzen Sie für die Antragstellung vorrangig den Online-Assistenten auf dieser Seite. Für Fragen stehen wir unter 0351 488 41 41 zur Verfügung.

Mit einem Bewohnerparkausweis darf in allen Bereichen im Bewohnerparkgebiet geparkt werden, in denen durch die entsprechenden Verkehrszeichen das Parken für Bewohner mit Bewohnerparkausweis ausgewiesen ist. Ferner kann innerhalb des Bewohnerparkgebietes auch auf gebührenpflichtigen Parkplätzen unter Befreiung von der Parkgebührenpflicht parken. Für die Befreiung von der Parkgebühr muss die auf die Bewohner zutreffende Bewohnerparkgebietsnummer des Bewohnerparkausweises am Parkscheinautomaten ausgewiesen sein.

Mit einem Bewohnerparkausweis ist kein Anrecht auf einen bestimmten reservierten Stellplatz verbunden. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen privaten Stellplatz außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes anzumieten.

Außerdem werden keine gebietsübergreifenden Bewohnerparkausweise erteilt.

Jeder Bewohner oder jede Bewohnerin erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf ihn oder sie als Halter zugelassenes oder nachweislich dauerhaft genutztes Fahrzeug. Ist die Person Halterin von zwei Kraftfahrzeugen, kann ebenfalls nur ein Bewohnerparkausweis beantragt werden, in dem beide Kennzeichen eingetragen sind. Damit kann nur eines der Kraftfahrzeuge unter Inanspruchnahme der Bewohnerparkvorrechte im Bewohnerparkgebiet parken.

Kontakt

Genehmigungen/ Verkehrsregelung Veranstaltungen (SG)

Landeshauptstadt Dresden

Straßen- und Tiefbauamt

Abteilung Straßenverkehr


Besucheranschrift

Lingnerallee 3
01069 Dresden
Zugang Südeingang
2. Etage, Zimmer 5232


Telefon 0351-4884141
E-Mail bewohnerparken@dresden.de


Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten

Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr

Zugang für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung:


Parkplatz 
Ja 

Erreichbarkeit mit dem Auto
Behindertenparkplätze Lingnerallee 3 am Südeingang 

Erreichbarkeit ÖPNV
Haltestelle Straßenbahn:
Pirnaischer Platz ca. 400 Meter entfernt (barrierefrei)
Dt. Hygiene-Museum ca. 400 Meter entfernt (barrierefrei)

Haltestelle Bus: 
Pirnaischer Platz ca. 400 Meter entfernt (barrierefrei)

Information zum Zugang
Haupteingang: Lingnerallee 3 (Südeingang)
Automatische Türöffnung Haupteingang
Rollstuhlgerechte Personenaufzüge vorhanden
Flurtür mit Klingel