Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/stadtrat/auslaenderbeirat.php 13.12.2024 14:16:19 Uhr 22.12.2024 22:37:58 Uhr |
Integrations- und Ausländerbeirat
Was ist der Integrations- und Ausländerbeirat?
Der Integrations‐ und Ausländerbeitrat ist ein von in Dresden lebenden Ausländerinnen und Ausländern gewähltes Gremium, welches die Interessen von Migrantinnen und Migranten vertritt. Er setzt sich aus 20 Mitgliedern - 11 Mitgliedern mit Migrationshintergrund und 9 Stadträtinnen/Stadträten zusammen.
Alle Vorhaben der Stadt, die Migrantinnen und Migranten in besonderem Maße betreffen können, werden vor der Beschlussfassung in den Ausschüssen und im Stadtrat dem Integrations- und Ausländerbeirat, als beratendes Gremium des Oberbürgermeisters, zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Integrations- und Ausländerbeirat wirkt in Partnerschaft mit dem Oberbürgermeister sowie dem Stadtrat an kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen mit, soweit dabei die Interessen der Migrantinnen und Migranten berührt werden.
Der Integrations- und Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Dresden setzt sich dafür ein, dass kein Mensch wegen seiner Abstammung, Staatsangehörigkeit und Sprache, seiner Heimat und Herkunft oder seines Glaubens bevorzugt oder benachteiligt wird.
Eine Vertretung der Migrantinnen und Migranten im Integrations- und Ausländerbeirat hat Anhörungs- und Rederecht in allen, die Migrantinnen und Migranten unmittelbar betreffenden Fragen. Eine Vertretung dieser Gruppe im Integrations- und Ausländerbeirat darf an jeder Ausschusssitzung des Stadtrates als sachkundiger Einwohner/sachkundige Einwohnerin teilnehmen, sofern Fragen behandelt werden, die die Migrantinnen und Migranten betreffen. Die Wahl der Vertretung erfolgt durch den Integrations- und Ausländerbeirat.
Der Integrations- und Ausländerbeirat kann in Abstimmung mit dem Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll der Landeshauptstadt Dresden über seine Arbeit die Öffentlichkeit unterrichten und Presseerklärungen herausgeben, soweit es sich nicht um vertrauliche Verhandlungsgegenstände handelt.
Die Tätigkeit und Wahl des Integrations- und Ausländerbeirates wird durch eine Satzung und eine Wahlordnung geregelt.
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Faltblatt "Integrations- und Ausländerbeirat"
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Kurze Informationen zu: Mitgliedern, Befugnissen und Pflichten, Aufgaben, Arbeitsschwerpunkten, politscher Teilhabe (5. aktualisierte Auflage, Dezember 2024)
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Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Integrations- und Ausländerbeirat
Natalija Bock, Vorsitzende
Besucheranschrift
Dr.-Külz-Ring 19, 1. Etage, Raum I./121 (nur nach Terminvereinbarung)
E-Mail
auslaenderbeirat@dresden.de
Website
www.dresden.de/auslaenderbeirat
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden