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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/archiv/erhaltungssatzung-wilder-mann.php 11.12.2020 16:33:41 Uhr 29.03.2024 02:23:12 Uhr

Erhaltungssatzung Wilder Mann

Um die gründerzeitliche Bausubstanz des Villenviertels zu bewahren, beabsichtigt das Stadtplanungsamt eine Erhaltungssatzung aufzustellen.

Das Villengebiet Wilder Mann in Dresden-Trachau ist in seiner gründerzeitlichen Bausubstanz noch weitgehend erhalten. Die anspruchsvolle Gestaltung der Gebäude spiegelt sich auch in den Vorgärten und im Straßenraum wider. Aufgrund der Attraktivität als Wohnstandort ist das Areal allerdings einem hohen Bebauungsdruck ausgesetzt. Die daraus folgenden Tendenzen der Nachverdichtung und des Abbruchs bestehender Gebäude sind bereits erkennbar. Deshalb beabsichtigt das Stadtplanungsamt für das Villengebiet eine Erhaltungssatzung aufzustellen. Ziel ist es, das Erscheinungsbild und die Qualität des Gebietes zu bewahren und für die Zukunft zu sichern.

Als Grundlage für eine solche Erhaltungssatzung wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme und Analyse des Gebietes durchgeführt. Die Landeshauptstadt Dresden lädt alle Interessierten ein, sich zum Planungsstand zu informieren und das Stadtplanungsamt mit Hinweisen und Stellungnahmen zu unterstützen.

Die Online-Beteiligung fand vom 17. August bis 14. September 2020 statt.

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