Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/luft/grillen.php 20.09.2022 15:44:03 Uhr 28.03.2024 09:17:53 Uhr

Grillen

Grillplätze befinden sich an folgenden Orten:

im Ortsamtsbereich Altstadt

  • Elbufer an der Albertbrücke 1
  • Elbufer an der Albertbrücke 2
  • Elbufer an der Marienbrücke (Volksfestgelände)
  • Ostragehege (Open-Air-Gelände)
  • Sternplatz

im Ortsamtsbereich Neustadt

  • Alaunplatz
  • Elbufer an der Albertbrücke
  • Elbufer an der Marienbrücke
  • Elbufer unterhalb des Rosengartens
  • Elbufer an der Saloppe

im Ortsamtsbereich Prohlis

  • Grünanlage am Rudolf–Bergander-Ring

im Ortsamtsbereich Cotta

  • Grünanlage Eichendorffstraße/Columbusstraße

im Ortsamtsbereich Plauen

  • Beachvolleyballplatz Nöthnitzer Straße

Hinweise

Bei Feuern und Grillfeuern sind die gesetzlichen Forderungen zum Immissionsschutz und zum Kreis-laufwirtschafts- und Abfallgesetz einzuhalten. Eine Rauchgasbelästigung von Anliegern ist auszuschließen. Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten.

Die Bestimmungen der Polizeiverordnung zum Schutz der Nachtruhe und zur Benutzung akustischer Geräte sind einzuhalten.

An der Elbe gelten die Restriktionen der Landschaftsschutzgebietsverordnungen. Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Grillplätze im Schutzgebiet, dass das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze verboten ist.

Beachten Sie bitte auch, dass die Elbwiesen zur Futtergewinnung oder Beweidung landwirtschaftlich genutzt werden und deshalb während der Nutzzeit (Aufwuchs und Beweidung) nicht betreten werden dürfen.

Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.