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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/offenlagen/vorentwurf-bebauungsplan-nr.3018-dresden-innere-neustadt-nr.9-koenigsufer.php 17.07.2024 12:06:19 Uhr 01.09.2024 00:54:26 Uhr

Bebauungsplan Nr. 3018 Dresden-Innere Neustadt Nr. 9 Königsufer

Vorstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und frühzeitige Beteiligung - Offenlage vom 29.07.2024 bis einschließlich 08.09.2024 -

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr hat in seiner Sitzung am 19. Oktober 2016 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V1286/16 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3018, Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer beschlossen. Der Bebauungsplan hat zum Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer gemischt genutzten hochwertigen Bebauung auf der ausgedehnten mindergenutzten Brachfläche zwischen Augustusbrücke und Wiesentorstraße und ebenso auf der Fläche des Parkplatzes westlich der Augustusbrücke zwischen Blockhaus und Hotel Bellevue zu schaffen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 6. März 2024 mit Beschluss-Nr. V2307/23 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 3018, Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Des Weiteren hat der Ausschuss beschlossen das Baufeld MU ist statt V-III-V etwas abgestaffelt IV-IV-IV elbseitig festzusetzen und die sich ergebenden Dachformen sowie Trauf- und Firsthöhen sind entsprechend anzupassen.

Im Bild ist das Luftbild des Plangebietes dargestellt. Es befindet sich direkt an der Köpcketraße und ist in südlicher Richtung ausgerichtet und wird umgangssprachlich auch Königsufer genannt. Das Plangebiet beinhaltet Flächen auf beiden Seiten der Augustusbrücke.
Luftbild

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend ist die zeichnerische Festsetzung im Maßstab M 1 : 500.

Die Öffentlichkeit wird nach § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB über die Neuordnung des Gebietes so-wie über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung in einer öffentlichen Erörterung am Donnerstag, 8. August 2024, 17.30 Uhr

im Kulturrathaus, Clara-Schumann-Saal, Königstraße 15, 01097 Dresden unterrichtet. Im Rahmen der Vorstellung wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die künftige Bebauung des Gebietes zu informieren, sie zu erörtern sowie Stellungnahmen vorzubringen.

Die Planung des Bebauungsplanes Nr. 3018 wird mit seiner Begründung vom 29. Juli bis einschließlich 6. September 2024

auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht. Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.

Folgende Gutachten wurden erstellt:

  • Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 3018 – Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer MEP Plan GmbH, Dresden, 10. Dezember 2021
  • Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 3018 – Dresden-Innere Neustadt Nr. 9, Königsufer, hase landschaftsarchitektur, Dresden, 3. März 2023

Die Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4348 (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht während des Veröffentlichungszeitraumes abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Dresden, 11. Juni 2024

gez. Dirk Hilbert
Oberbürgermeister

Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3018 im Stadtbezirksamt Neustadt, 2. Obergeschoss, Flurbereich, Hoyerswerdaer Straße 3, 01099 Dresden, während folgender Sprechzeiten möglich: Montag 9 bis 12 Uhr Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

Folgende Unterlagen für den B 3018 - Veröffentlichung Vorentwurf - können als PDF Dokumente angesehen werden.