Prozessname |
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers |
ID |
59f8eb65-2320-4624-b7ba-091d7cfd7cbc |
Prozessbeschreibung |
Mitwirkungspflicht Wohnungsgeber Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat er oder eine von ihm beauftragte Person den Einzug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen. Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung. Kommt ein Vermieter dieser Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann er seitens der Meldebehörde mit einem Bußgeld belangt werden. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
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Anmerkungen |
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Ergebnis |
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Benötigte Dokumente |
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keine Angaben | |
Optionale Dokumente |
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keine Angaben | |
Benötigte Formulare |
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Beschreibung | Wohnungsgeberbestätigung |
Kontext | |
URL | https://www.dresden.de/media/pdf/einwohner/WGBest__Formular.pdf |
Verlinkung | |
Hilfreiche Infoblätter |
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keine Angaben | |
Wichtige Links |
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keine Angaben | |
Kosten/Gebühren: |
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Zahlung online abwickelbar | nein |
Zahlungsarten | |
Frist für Kunden |
keine Angaben |
Onlineabwicklung durchgängig möglich |
Keine Angabe |
Bei Onlinebeantragung ist Onlinezahlung notwendig |
Keine Angabe |
Bei Onlinebeantragung ist elektronische Signatur notwendig |
Keine Angabe |
Zuständige Organisationseinheit |
Abt. Bürgerservice |
Weitere Organisationseinheiten |
"=Bürgerbüro Blasewitz"?>, "=Bürgerbüro Cotta"?>, "=Bürgerbüro Klotzsche"?>, "=Bürgerbüro Leuben"?>, "=Bürgerbüro Neustadt"?>, "=Bürgerbüro Pieschen"?>, "=Bürgerbüro Plauen"?>, "=Bürgerbüro Prohlis"?>, "=Bürgerbüro Schönfeld-Weißig"?>, "=Ortschaft Cossebaude"?>, "=Örtliche Verwaltungsstelle Weixdorf/ Langebrück"?>, "=Digitales Bürgerbüro"?>, |
Rechtliche Grundlagen |
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URL | https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html |
Linktext | Bundesmeldegesetz (BMG) |
Kontext | |
Zuständigkeit |
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keine Angaben | |
Kostenerhebung |
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keine Angaben |