Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/12/pm_042.php 17.12.2024 16:00:30 Uhr 18.12.2024 07:11:00 Uhr |
Mit dem Dresden-Pass vergünstigt zum Dresdner Weihnachts-Circus
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines Dresden-Passes, die eine Vorstellung des 27. Dresdner Weihnachts-Circus besuchen, erhalten ermäßigten Eintritt. Ausgenommen davon sind die Vorstellungen am 24. und 31. Dezember 2024.
„Ich danke dem Dresdner Weihnachts-Circus herzlich für sein besonderes soziales Engagement. Damit bietet der Dresden-Pass Menschen mit geringem Einkommen ein weiteres attraktives Angebot zum Mitmachen und Teilhaben. Das ist gut für die soziale Gerechtigkeit und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserer Stadt.“Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Sozialbürgermeisterin
Zu den Angeboten und Vergünstigungen, die der Dresden-Pass ermöglicht, gehören Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr, eine kostenlose Mietrechtsberatung, kulturelle Teilhabe, Bildungs- und Freizeitangebote (zum Beispiel auf der Eisschnelllaufbahn und in städtischen Hallenbädern) sowie eine kostenfreie Sperrmüllabholung. In den zehn städtischen Museen – Stadtmuseum, Städtische Galerie, Technische Sammlungen, Kunsthaus, Leonhardi-Museum, Carl-Maria-von-Weber-Museum, Kraszewski-Museum, Kügelgenhaus – Museum der Dresdner Romantik, Palitzsch-Museum und Schillerhäuschen – ist der Eintritt mit Dresden-Pass frei. Ausgenommen hiervon sind externe Veranstaltungen in den Räumen der Museen.
Den Dresden-Pass können Menschen mit Hauptwohnsitz in Dresden beantragen. Das geht bequem online unter www.dresden.de/dresden-pass. Ein Antragsassistent leitet Schritt für Schritt durch den Antragsprozess. Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden eine Sozialleistung beziehen: Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Barbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche, Asylbewerberleistung oder Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Kinder in Familien mit Bürgergeld oder Sozialhilfe können ebenfalls einen Dresden-Pass bekommen.
Der Dresden-Pass ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung der Landeshauptstadt Dresden für Einwohnerinnen und Einwohner, die Sozialleistungen beziehen. Der Pass berechtigt seit 1993 zum kostengünstigen Besuch von städtischen und ausgewählten staatlichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen in Dresden. Seitdem wurde der Dresden-Pass bedarfsgerecht in seinen Leistungen angepasst. So kamen 2023 das vergünstigte Deutschland-Ticket, 2022 die gebührenfreie Sperrmüllentsorgung und 2020 die kostenlose Mietrechtsberatung dazu. 2020 wurde ebenfalls die Dresden-Pass-Berechtigung für Haushalte mit Wohngeld sowie Familien mit Kinderzuschlag eingeführt.