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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/04/pm_067.php 25.04.2023 07:22:33 Uhr 31.08.2024 02:20:49 Uhr

Umweltamt und Abfallberatung informieren Gastronomen zur Mehrwegpflicht

Gesetzesänderung fordert Mehrwegverpackungen im Außer-Haus-Verkauf

Seit Beginn 2023 sind neben dem Handel auch Imbisse und andere Außer-Haus-Verkäufer verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke anzubieten. Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen erklärt: „Das steigende Aufkommen an Einwegverpackungen kostet wertvolle Rohstoffe und Energie. Es entstehen immer größere Abfallmengen. Eine Umorientierung zu Mehrwegverpackungen ist wichtig und der Lückenschluss beim Außer-Haus-Verkauf willkommen und notwendig. In der Praxis sehen wir, dass eine große Zahl der Dresdnerinnen und Dresdner das Prinzip Mehrweg bereits leben. Mit dem geänderten Gesetz ist das Angebot dafür gewachsen.“

Die Umsetzung der neuen Vorgaben durch die Gastronomen und Betreiber wird von der Abfallbehörde des Umweltamtes in Zusammenarbeit mit der Abfallberatung des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft derzeit kontrolliert. Jähnigen: „Dabei steht die Beratung im Vordergrund, wie sich das Mehrwegangebot sinnvoll in den Geschäftsbetrieb integrieren lässt. Viele Unternehmen haben sich bereits gut auf die neuen Anforderungen eingestellt“. Bei den bislang mehr als 30 besuchten Gastronomen sprachen die Fachleute von Umweltamt und Abfallberatung zunächst Empfehlungen aus und überprüfen zu einem späteren Zeitpunkt, ob und wie diese umgesetzt wurden.

Hintergrund
Mit der Novelle des Verpackungsgesetzes mit Gültigkeit zum 1. Januar 2023 wurde eine Gesetzeslücke geschlossen. Bereits 2017 rückte mit dem Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes der Systemwechsel von Einweg auf Mehrweg verstärkt in den Fokus. Der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken lebt jedoch bis jetzt von Einwegverpackungen. In der Corona-Krise hat sich die Belastung durch solchen Verpackungsmüll sogar verstärkt, denn wegen geschlossener Restaurants gewann das Essen zum Mitnehmen an Bedeutung. Was viele nicht wissen: Es gab und gibt keine strengeren hygienischen Anforderungen an Mehrweg-Verpackungen. 

Das geänderte Gesetz legt fest, dass Gastronomen ihre Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen nicht zu einem höheren Preis als die in Einwegverpackungen verkaufen dürfen. Die Gastronomen können allerdings Pfand auf Mehrwegverpackungen erheben. Im Geschäft oder Imbiss muss deutlich auf die Mehrwegmöglichkeit hingewiesen werden. Kleinere Anbieter können sich auf die Befüllung kundeneigener Mehrwegverpackungen beschränken, müssen aber ebenfalls auf diese Möglichkeit hinweisen.

Auf der Seite www.dresden.de/mehrweg gibt es Hinweise, wie gastronomische Einrichtungen die Mehrangebotspflicht umsetzen können. Dort finden sich auch gemeinsam mit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt entwickelte Hygienetipps. Ein Informationsflyer der Landeshauptstadt fasst alle Anforderungen zum Thema Mehrweg zusammen. Fragen beantwortet die Untere Abfallbehörde im Umweltamt, Telefon 0351-4886181, E-Mail: umwelt.recht2@dresden.de oder die Abfallberatung des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft, Abfall-Info-Telefon 0351-4889633

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