Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de 27.11.2023 16:31:29 Uhr |
Abfall-ABC:
Wohin mit welchem Abfall?
Eternitplatte (bis 1990)
Entsorgen als:
Beim Umgang mit Asbest ist im Sinne des Gesundheitsschutzes besondere Vorsicht walten zu lassen. Entsprechend des Regelwerkes TRGS 519 dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von Personen mit entsprechender Sachkenntnis durchgeführt werden. Mit dem Transport sollten Sie nur Unternehmen beauftragen, die über eine Einsammel- und Transportgenehmigung verfügen.
Das bei der Entsorgung zu entrichtende Entgelt wird nicht von der Stadt festgelegt. Daher lohnt sich unter Umständen ein Kostenvergleich zwischen verschiedenen Firmen.
Bitte erkundigen Sie sich beim Abfall-Info-Telefon (0351-488 9633) nach Annahmestellen in Ihrer Nähe.
Das bei der Entsorgung zu entrichtende Entgelt wird nicht von der Stadt festgelegt. Daher lohnt sich unter Umständen ein Kostenvergleich zwischen verschiedenen Firmen.
Bitte erkundigen Sie sich beim Abfall-Info-Telefon (0351-488 9633) nach Annahmestellen in Ihrer Nähe.