Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6321.php 18.09.2024 23:09:26 Uhr 10.11.2024 20:41:08 Uhr |
Abt. Verwaltung und Bußgeldbehörde
Persönliche Vorsprachen im Fundbüro
Dienstag und Donnerstag besteht in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Möglichkeit zur Vorsprache im Fundbüro in der Theaterstraße 13 ohne Termin. Darüber hinaus sind persönliche Vorsprachen im Fundbüro nur nach vorheriger Terminvereinbarung und (schriftlicher) Terminbestätigung möglich. Anliegen können zudem Montag und Mittwoch von 13 bis 15 Uhr unter der HOTLINE des Fundbüros 0351-4885996 sowie jederzeit unter der E-Mail-Adresse fundbuero@dresden.de vorgetragen werden.
Verlustanzeigen können über das Online-Formular unter www.dresden.de/fundbuero gestellt werden.
Persönliche Vorsprachen in der Bußgeldbehörde
In der Bußgeldbehörde (Lingnerallee 3, Südeingang) sind persönliche Vorsprachen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung und (schriftlicher) Terminbestätigung innerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten möglich. Bürgerinnen und Bürger werden im eigenen sowie im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung gebeten zu prüfen, ob ein persönlicher Behördentermin notwendig ist oder ob Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail zu klären sind.
Im Gebäudekomplex Lingnerallee gibt es keine Möglichkeit der Barzahlung, so dass vor Ort ausschließlich bargeldlose Zahlung (EC- oder Kreditkarten) akzeptiert wird.
Für Anhörungen im Bußgeldverfahren kann die Online-Anwendung unter anhoerung.dresden.de genutzt werden. Einsprüche können schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an bussgeldstelle@dresden.de eingelegt werden.
In der Bußgeldbehörde werden ausschließlich im Stadtgebiet Dresden begangene Ordnungswidrigkeiten sowohl im ruhenden und fließenden Verkehr (Parkverstöße, Fahren bei Rot, Geschwindigkeitsübertretungen) als auch allgemeine Ordnungswidrigkeiten (Verstöße gegen Gesetze aus unterschiedlichen Bereichen) bearbeitet.
Diese können durch Bedienstete des Ordnungsamtes (Verkehrsüberwachung, Stadtordnungsdienst), durch die Polizei, durch Anzeigen von Privatpersonen oder durch andere Ämter und Einrichtungen (z.B. Lebensmittelhygiene, Bauaufsicht, Schulverwaltungsamt) festgestellt und zur Anzeige gebracht werden.
Der Abteilung ist außerdem das städtische Fundbüro zugeordnet.