Anträge auf Ausbildungsförderung reichen Sie bitte elektronisch oder postalisch ein.
Beratungsanfragen zum Schüler-BAföG und Studierenden-BAföG an der Berufsakademie Dresden (bis 31. Dezember 2024) richten Sie an das Sachgebiet Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt Dresden per E-Mail an bafoeg@dresden.de oder telefonisch an 0351-4884648. Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Fragen und Antworten zum BAföG
Merkblätter zum BAföG
Weitere Zuständigkeiten
Für Studierende, die eine Hochschule, Universität, höhere Fachschule oder Akademie besuchen, ist das Amt für Ausbildungsförderung am Studienort zuständig, d. h. Studenten- oder Studierendenwerk bzw. kommunale Ämter. Für in Dresden Studierende ist dies das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Dresden.
Schülerinnen und Schüler, die eine Fachschule besuchen, welche eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, können einen Antrag auf Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildung) bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) stellen.
Für eine betriebliche Ausbildung können bei der zuständigen Agentur für Arbeit Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt werden.
Aufgrund des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule erlangt die Berufsakademie Sachsen ab dem 1. Januar 2025 Hochschulstatus. Damit wechselt die Zuständigkeit für ehemals Berufsakademie-Studierende Dresden ab dem 1. Januar 2025 zum Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Chemnitz-Zwickau.
Höhe der Leistungen nach dem BAföG
Die Höhe der Leistungen hängt von der Art der Ausbildung, vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden sowie vom Einkommen seines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners und seiner Eltern ab. Bei Ehegatte/Lebenspartner und Eltern werden die Einkommensverhältnisse aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt. Hat sich das Einkommen wesentlich verringert, kann ein Antrag auf Aktualisierung gestellt werden.
Für Kinder und Geschwister des Schülers oder Studierenden ist das aktuelle Einkommen maßgeblich. Der antragstellende Schüler oder Studierende muss das aktuelle Einkommen und das aktuelle Vermögen angeben.
Bedarfssätze und Freibeträge werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst: www.bafög.de