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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_5923.php 16.05.2024 23:11:08 Uhr 01.11.2024 01:08:25 Uhr

Integrations- und Ausländerbeauftragte

Informationen in Gebärdensprache

Die Aufgaben der Integrations- und Ausländerbeauftragten ergeben sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes und aus Art. 18 Abs. 3 der Sächsischen Verfassung, dort heißt es jeweils:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Ziel der Arbeit der Integrations- und Ausländerbeauftragten ist es, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund auf kommunaler Ebene zu befördern sowie zum Abbau vorhandener struktureller und individueller Benachteiligung beizutragen.

Zu den Aufgaben der Integrations- und Ausländerbeauftragten gehören:

  • Förderung des Bewusstseins für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit durch Veranstaltungen, Seminare, Medienarbeit, Aktionen, Informationen, Broschüren
  • Analyse der realen Lebenslage von Frauen und Männern mit Migrationshintergrund in Dresden durch Erarbeitung eines periodischen Situationsberichtes
  • Abbau bestehender und Vermeidung künftiger Benachteiligung durch Initiierung von Projekten und durch Auseinandersetzung mit der Situation in der Kommune
  • Sicherung von Chancengleichheit für Menschen mit Migrationshintergrund bei kommunalen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitswelt, Gesundheit, Erziehung, Familie, Bildung, Kultur, Stadtplanung, Politik und so weiter und des gesamten sozialen Umfeldes durch
    • Einflussnahme in relevanten Gremien
    • Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat
    • Einbringen von integrationspolitischen Anliegen und Forderungen und
    • Sichtung der Stadtratsvorlagen und Erarbeiten von Stellungnahmen
  • Zusammenarbeit mit Stadträtinnen und Stadträten, Personalrat, Verbänden, Vereinen und Organisationen
  • Begleitung und Kontrolle der Arbeit der einzelnen Fachämter in Bezug auf die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
  • Erstberatung von Rat suchenden Frauen und Männern mit Migrationshintergrund im Einzelfall
  • Unterstützung der Tätigkeit von Vereinen und Initiativen
  • Unterstützung der interkulturellen Arbeit mit Mädchen und Jungen
  • Erarbeitung, Begleitung der Umsetzung und Fortschreibung des Integrationskonzeptes

Integrations- und Ausländerbeauftragte

Kristina Winkler

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Telefon 0351-4882131
E-Mail auslaenderbeauftragte@dresden.de


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