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https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsbaufoerderung/wohnraumanpassung-mobilitaetseingeschraenkte-personen.php 27.05.2024 09:02:20 Uhr 01.11.2024 00:07:16 Uhr

Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen

Ein Förderprogramm des Freistaates Sachsen

Mit dem Landesprogramm „Wohnraumanpassung“ werden Eigentümerinnen und Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder gegenwärtige oder zukünftige, bereits vertraglich gebundene Mieter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, bei der Finanzierung von baulichen Maßnahmen unterstützt, um die Nutzung des Wohnraums für den mobilitätseingeschränkten Bewohner oder seiner im Haushalt lebenden Angehörigen zu ermöglichen oder zu verbessern.

Mit den geförderten Umbaumaßnahmen sollen die bestehenden Nutzungseinschränkungen des Wohnraums beseitigt werden. Die Förderung setzt voraus, dass der Zugang des Gebäudes und der Wohnung trotz der Einschränkung der Mobilität gegeben ist. Außerdem erfolgt die Förderung von Umbaumaßnahmen an Mietwohnraum nur, wenn die Zustimmung des Vermieters der Wohnung zu den zu fördernden Umbaumaßnahmen und die Erklärung des Vermieters vorliegen, dass bei Auszug des Mieters ein Rückbau der geförderten Umbaumaßnahmen nicht erforderlich ist.

Beratung und Antragstellung

Die Beratung zum Förderprogramm erhalten Sie durch die Beratungsstelle bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen in Dresden. Die Antragstellung auf Förderung nach diesem Programm erfolgt bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB).

Ansprechpartner Förderprogramm

Sächsische Aufbaubank - Förderbank -

Besucheranschrift

Pirnaische Straße 9
01069 Dresden


Beratungsstelle

Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.

Thomas Naumann


Besucheranschrift

Michelangelostraße 2
01217 Dresden


Telefon 0351-4793500
E-Mail wra@lag-selbsthilfe-sachsen.de
Website www.lag-selbsthilfe-sachsen.de/wohnraumanpassung/


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag per Telefon 0351 479 3500 oder per E-Mail. Individuelle Beratungen erfolgen immer nur nach vorheriger Absprache und Terminvereinbarung.