Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/gutachterausschuss/verkehrswertgutachten.php 06.12.2023 14:41:49 Uhr 01.11.2024 00:25:35 Uhr |
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind die Eigentümer, Erbbauberechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte sowie Behörden und Gerichte. Auch für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes nach § 198 Bewertungsgesetz werden Gutachten kostenpflichtig erstattet.
Das Verkehrswertgutachten wird in der Regel von einem Gremium bestehend aus drei Mitgliedern des Gutachterausschusses erstellt, dessen Zusammensetzung von Fall zu Fall wechselt. Dadurch sind Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.
Die Kosten richten sich nach der Gutachterausschusskostensatzung.
Antrag, Kosten und Datenschutz
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Antrag auf Gutachten
(*.pdf,
323 KB)
gemäß § 193 BauGB durch den Gutachterausschuss
- Gutachterausschusskostensatzung (*.pdf, 185 KB)
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Datenschutzinformation
(*.pdf,
159 KB)
gemäß Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)