Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/kinder/tagesbetreuung/anmeldung-vermittlung-und-elternbeitraege.php 29.11.2023 14:20:55 Uhr 01.11.2024 01:08:56 Uhr |
Anmeldung, Vermittlung und Elternbeiträge
Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen der verfügbaren Plätze entscheiden, in welcher Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ihr Kind betreut werden soll. Für die Reservierung eines Betreuungsplatzes hält die Landeshauptstadt Dresden das Kitaportal Dresden als zentrales, internetbasiertes Platzvermittlungssystem bereit. Einen Platz können Sie frühestens mit Geburt Ihres Kindes anmelden. Zur Online-Anmeldung und Vermittlung haben Sie rund um die Uhr Zugang.
Die Kindertagesbetreuung ist stadtweit einheitlich durch Elternbeitragssatzung geregelt. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach der im Betreuungsvertrag festgelegten Betreuungsart und Betreuungszeit. Die Betreuung in der Kinderkrippe und in der Kindertagespflege ist kostengleich. Weitere Informationen, zum Beispiel zu Erlassen und Ermäßigungen, finden Sie unter "Elternbeiträge".
Online-Anmeldung
-
Kitaportal Dresden
Online-Anmeldung für die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung bzw. in einer Kindertagespflegestelle
-
Weitere Informationen zum Kitaportal Dresden
Informationen rund um die Online-Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bzw. in einer Kindertagespflegestelle
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Seit 1996 ist in § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) festgeschrieben, dass jedes Kind, welches das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindertagesbetreuungsplatz hat.
Mit Wirkung ab 1. August 2013 wurde die gesetzliche Regelung durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) erweitert. Seitdem haben Kinder bereits ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
In Dresden wird durch eine bedarfsgerechte Jugendhilfeplanung der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle gewährleistet. Das heißt, dass Eltern zum gewünschten Betreuungsbeginn ein Betreuungsplatz angeboten werden kann.
Sollte der Betreuungsplatz nicht in der von den Eltern gewünschten Einrichtung oder Tagespflegestelle zur Verfügung stehen, wird ein adäquater Betreuungsplatz entsprechend des von den Eltern gewünschten Betreuungsbeginns angeboten.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Kindertagesbetreuung
Zentrale Beratungs- und Vermittlungsstelle
Besucheranschrift
Breitscheidstraße 78
01237 Dresden
Telefon
0351-4885051
Fax 0351-4885013
E-Mail
kindertagesbetreuung@dresden.de
Postanschrift
Postfach 120020
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr
zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich:
Montag ab 13 Uhr
Dienstag 17 bis 18 Uhr
Donnerstag 17 bis 18 Uhr