Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/gleichstellung/gleichstellungsbeauftragte.php 15.11.2023 14:45:27 Uhr 01.11.2024 00:20:39 Uhr |
Gleichstellungsbeauftragte
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Die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten definiert sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dort heißt es:
- "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Die Art. 8 und 18 der Sächsischen Verfassung greifen diese Intention auf:
- "Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes." (Art. 8)
- "Frauen und Männer sind gleichberechtigt." (Art. 18)
Beantragung von Fördermitteln für Gleichstellungsvorhaben in der Landeshauptstadt Dresden
Allgemeine Hinweise
Die Gleichstellungsbeauftragte verfügt über ein Budget zur Förderung von Gleichstellungsvorhaben in der Landeshauptstadt Dresden. Grundlage für die Vergabe ist die Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vom 12. Mai 2016.
Die Richtlinie und Informationen zur Antragsstellung finden Sie im Folgenden.
Die Anlagen zur Richtlinie erhalten Sie auf Anfrage bei uns im Büro.
- Antragsfrist für die institutionelle Förderung: 15. September des Vorjahres
- Antragsfrist für die Projektförderung: jeweils 12 Wochen vor Projektbeginn
Hinweise für die digitale Beantragung von Fördermitteln über das Fördermittelportal
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung bei der Gleichstellungsbeauftragten das Fördermittelportal der Landeshauptstadt Dresden. Zunächst ist nur die Beantragung der Fördermittel über das Portal möglich, perspektivisch wird auch die Einreichung von aktualisierten Kosten- und Finanzierungsplänen und Verwendungsnachweisen über das Portal möglich sein.
Folgend finden Sie Informationen und Hinweise, die Sie bei der Beantragung von Fördermitteln über das Fördermittelportal beachten sollten.
Auf Wunsch senden wir Ihnen außerdem eine Ausfüllhilfe, die Ihnen die Antragstellung erleichtert, im PDF-Format zu. Wenden Sie sich dafür bitte an uns unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Hinweise für die Antragstellung
Richtlinie & Antragsstellung (nicht barrierefrei)
Kontakt
Bei inhaltlichen Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte zu den angegebenen Zeiten an das Büro der Gleichstellungsbeauftragten.
Telefon
0351-4882088
0351-4882267
E-Mail
gleichstellungsbeauftragte@dresden.de
Öffnungszeiten
Montag: 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: 9 bis 11 Uhr
Bitte wenden Sie sich bei technischen Fragen an:
Bibliothek zu Gleichstellungsfragen
Die Gleichstellungsbeauftragte verfügt in ihren Räumlichkeiten über eine umfangreiche Bibliothek. Literatur erhalten Sie u. a. zu den Fachbereichen "Gleichstellungspolitik / Politik & Gesellschaft", "Familie / Vereinbarkeit & Beruf / Kinder- & Jugendarbeit", "Gesundheit" und "Geschichte & Forschung" sowie viele mehr. Zu den Sprechzeiten können Sie bei Interesse die Bücher kostenlos entleihen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit durch Veranstaltungen, Seminare, Medienarbeit, Aktionen, Informationen, Broschüren, Themenjahre
- Analyse der realen Lebenslage von Frauen und Männern in Dresden durch Erarbeitung eines periodischen Situationsberichtes
- Abbau bestehender und Vermeidung künftiger Benachteiligung durch Initiierung von Projekten und durch Auseinandersetzung mit der Situation in der Kommune
- Sicherung von Chancengleichheit für Frauen und Männer bei kommunalen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitswelt, Gesundheit, Erziehung, Familie, Bildung, Kultur, Stadtplanung, Umweltschutz / Klima und so weiter und des gesamten sozialen Umfeldes durch
- Einflussnahme in relevanten Gremien
- Einbringen von gleichstellungsrelevanten Anliegen und Forderungen und
- Sichtung der Stadtratsvorlagen und Erarbeiten von Stellungnahmen
- Zusammenarbeit mit Stadträtinnen und Stadträten, Personalrat, Verbänden, Vereinen und Organisationen, Förderung Netzwerkarbeit
- Begleitung und Kontrolle der Arbeit der einzelnen Fachämter in Bezug auf Gleichstellungsfragen
- Unterstützung von Existenzgründerinnen / Unternehmerinnen durch Information und Vernetzung
- Erstberatung von Rat suchenden Frauen und Männern im Einzelfall
- Unterstützung der Tätigkeit von Dresdner Einrichtungen und Initiativen für Frauen und Mädchen sowie für Jungen- und Männerprojekte
- Unterstützung der geschlechtersensiblen Arbeit mit Mädchen und Jungen
- Unterstützung von Frauen und Männern in besonderen Lebenslagen und -situationen (zum Beispiel für Alleinerziehende, bei häuslicher Gewalt)
- Begleitung der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes in der Verwaltung
- Förderung des LSBTTIQ*-Ansatzes (= Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle, Queer und sonstige)
- Steuerung der Beratung zur Umsetzung der "Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" und den daraus resultierenden Gleichstellungs-Aktionsplänen für Dresden
Kontakt
Gleichstellungsbeauftragte
Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah
Besucheranschrift
Rathaus
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
2. Etage, Zimmer 126
Themenstadtplan
Telefon
0351-4882813
E-Mail
gleichstellungsbeauftragte@dresden.de
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden