Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einwohnerfragestunde.php 24.10.2024 15:20:18 Uhr 01.11.2024 00:16:35 Uhr |
Einwohnerfragestunde
Sie haben Fragen zur aktuellen Entwicklung in Dresden?
Sie finden, dass manche Probleme dem Stadtrat überhaupt nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? Sie möchten dem Stadtrat Anregungen und Vorschläge unterbreiten?
Als Einwohnerin und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden haben Sie zweimal im Jahr, in der Regel im Juni und im November, die Möglichkeit, an einer sogenannten Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde in einer öffentlichen Stadtratssitzung teilzunehmen. Dies gilt ebenso für Vertreter von ortsansässigen Bürgerinitiativen.
Bitte stellen Sie Ihre Einwohneranfrage direkt zu Belangen der Stadt.
Hinweise
Die Fragen sind schriftlich bis spätestens drei Wochen vor der jeweiligen Stadtratssitzung des Stadtrates, in der sie beantwortet werden sollen, beim Oberbürgermeister einzureichen.
Nächster Termin: 21. November 2024
Die nächste Einwohnerfragestunde findet am Donnerstag, 21. November 2024, 16 Uhr im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Rathausplatz 1, 01067 Dresden statt. Fragen können bis 7. November 2024 gestellt werden. Der Termin der darauf folgenden Einwohnerfragestunde wird rechtzeitig veröffentlicht.
Nicht zulässig sind Fragen:
- zu Angelegenheiten, die in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind,
- zu persönlichen Einzelfällen,
- die von derselben Einreicherin/demselben Einreicher wiederholt gestellt werden und bereits in früheren Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunden beantwortet wurden,
- die Wertungen, unsachliche Feststellungen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen enthalten
- sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Stadtratssitzung
Je Fragesteller kann nur eine Einwohnerinnen- bzw. Einwohneranfrage mit maximal drei Unterfragen eingereicht werden. Es ist also nicht möglich, mehrere Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf einmal zu stellen.
Verfahren
Der Oberbürgermeister entscheidet nach Absprache mit dem Ältestenrat, ob die Beantwortung der Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung oder schriftlich erfolgt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller erhält einen Eingangsvermerk und wird für die jeweilige Stadtratssitzung eingeladen bzw. über eine ggf. schriftliche Beantwortung innerhalb von vier Wochen informiert.
Während der Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde sollen die Fragestellerin/der Fragesteller anwesend sein. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, zwei Nachfragen während der Sitzung zu stellen.
Zu den Fragen nimmt der Oberbürgermeister oder ein/e von ihm Beauftragte/r mündlich Stellung. Eine Aussprache sowie eine Beratung in der Sache finden nicht statt.
Die Fragestellerin/der Fragesteller und die Fraktionen des Stadtrates sowie sonstige Mitglieder des Stadtrates erhalten grundsätzlich innerhalb von 2 Wochen nach der Stadtratssitzung die Antwort auf die Frage sowie evtl. Nachfragen schriftlich.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß § 44 Abs. 3 SächsGemO wird zweimal jährlich durch den Oberbürgermeister ein Tagesordnungspunkt „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" auf die Tagesordnung der öffentlichen Stadtratssitzung gesetzt. Innerhalb dieser Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnnen, Einwohner und ihnen nach § 10 Abs. 3 SächsGemO gleichgestellte Personen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde ist auf 60 Minuten begrenzt.
Die Tagesordnung der Stadtratssitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem:
Antworten
Hier geht's zu den Antworten der Verwaltung im Ratsinfosystem: zu den Antworten