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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_037.php 08.05.2024 13:20:56 Uhr 01.11.2024 00:58:29 Uhr

Briefwahlbüro für die Europa- und Kommunalwahl öffnet am 13. Mai

Briefwahlantrag online, schriftlich, per E-Mail oder im Briefwahlbüro stellen

Seit Anfang Mai werden die Wahlbenachrichtigungen zur Europa- und Kommunalwahl an alle wahlberechtigten Dresdnerinnen und Dresdner zugestellt. 

Wer zur Wahl am Sonntag, 9. Juni verhindert ist, kann per Brief wählen. Über 4.000 Briefwahlanträge sind bereits eingegangen.  Am Montag, 13. Mai 2024 öffnet das Briefwahlbüro auf der Theaterstraße 11-13, 01067 Dresden, 1. Etage, im Raum 100. 
Wahlberechtigte, die sofort vor Ort per Briefwahl wählen wollen, können bis zum Freitag, 7. Juni 2024 das Briefwahlbüro aufsuchen (ausgenommen Pfingstmontag). Benötigt wird lediglich der Reisepass oder der Personalausweis. Die Sofortbriefwahl ist in dieser Zeit montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr möglich. 
Unter dresden.de/kommunalwahl sind Musterstimmzettel abrufbar. Da die Stimmzettel bei den Kommunalwahlen sehr lang und komplex sind, sollten sich Wahlberechtigten schon vor der Wahl damit vertraut machen. 

Wahlberechtigte können die Briefwahlunterlagen außerdem über das Onlineformular auf www.dresden.de/briefwahl, postalisch über die Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung oder per E-Mail an briefwahl@dresden.de beantragen. Die Unterlagen müssen bis spätestens zum Wahltag, Sonntag, 9. Juni 2024, 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingehen, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. 

Keine Wahlbenachrichtigung erhalten? 

Fragen dazu beantwortet das Bürgertelefon der Wahlbehörde unter der Telefonnummer 0351- 488 1120.  

Das Bürgertelefon ist 
Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, 
Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr und 
Freitag von 8 bis 12 und von 13 bis 14 Uhr 
erreichbar. 
Ausgenommen sind Feiertage. Am Freitag, den 7. Juni 2024 ist das Bürgertelefon von 8 bis 16 Uhr erreichbar. 

Alle Bürgerinnen und Bürger können außerdem von Dienstag, 21. Mai bis Freitag, 24. Mai 2024 im Briefwahlbüro auf der Theaterstraße 13, 01067 Dresden, Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen. Im Wählerverzeichnis sind alle Dresdnerinnen und Dresdner eingetragen, die bei der Europa- und Kommunalwahl wahlberechtigt sind. Wer seine Daten für fehlerhaft oder unvollständig hält, kann bis zum Freitag, 24. Mai, 18 Uhr Einspruch einlegen.