Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_7317.php 16.05.2024 23:12:44 Uhr 01.11.2024 01:12:44 Uhr |
SG Hilfen in Einrichtungen
Die Kosten für einen Heimplatz setzten sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung und den Investitions- und Pflegekosten, gestaffelt nach Pflegebedürftigkeit und -stufen, zusammen.
Reichen die eigenen finanziellen Mittel (Einkommen und Sparguthaben) zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse zur Deckung von Heimkosten bzw. Kosten der Kurzzeitpflege nicht aus, kann im Sachgebiet Hilfe in Einrichtungen ein Antrag auf Übernahme der verbleibenden Kosten gestellt werden. Dabei können Angehörige ersten Grades im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt herangezogen werden.