Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6369.php 16.05.2024 23:11:43 Uhr 31.10.2024 23:57:09 Uhr

SG Gebühren u. Einnahmenrechnung

Das Brand- und Katastrophenschutzzentrum in Dresden-Übigau.
Das Brand- und Katastrophenschutzzentrum in Dresden-Übigau.

Das Sachgebiet ist zuständig für:

  • Gebührenabrechnung Feuerwehr und Rettungsdienst,
  • allgemeine Anfragen zu Gebührenbescheiden,
  • Widerspruchsbearbeitung und Stundung von Gebührenbescheiden.

Gebührenabrechnung Feuerwehr:

  • Eine Kostenerhebung erfolgt gemäß § 69 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Verbindung mit der Feuerwehrkostensatzung,
  • Haben Sie einen Kostenbescheid anlässlich von Leistungen der Feuerwehr aus einem Verkehrsunfall erhalten, wenden sie sich bitte zur Klärung der Kostenübernahme an die KFZ-Haftpflichtversicherung oder den Unfallverursacher.

Gebührenabrechnung Rettungsdienst:

  • Gemäß § 60 Sozialgesetzbuch 5 i. V. m. § 32 Abs. 5 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse anteilig die Kosten für Rettungseinsätze und Krankentransporte,
  • Gesetzlich versicherte Personen, die eine Entgeltfestsetzung für Leistungen des Rettungsdienstes erhalten haben, klären die Kostenübernahme bitte mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse,
  • Liegt eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse vor, teilen Sie uns dies gegebenenfalls telefonisch mit oder senden Sie uns die Unterlagen mit Angabe der Krankenkasse und Versicherungsnummer zurück,
  • Privat versicherte und nicht krankenversicherte Personen sind grundsätzlich selbst Entgeltschuldner,
  • Die aktuelle Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Rettungsdienstentgeltsatzung.

 

Nicht jeder Krankentransport ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten.