Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnungsmarkt/mietspiegel.php 20.06.2024 08:35:12 Uhr 01.11.2024 00:23:21 Uhr |
Dresdner Mietspiegel
Der Mietspiegel zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen in Dresden an. Er ist zudem ein wichtiges Begründungsmittel für die Festlegung der zulässigen Miethöhe in Dresden.
Aktuelle Informationen zur Mietspiegelbefragung
Die Datenerhebung für den Dresdner Mietspiegel 2025 ist abgeschlossen. Das Hamburger Institut ALP erstellt im Auftrag der Landeshauptstadt Dresden aus den bei Mieterinnen und Mietern und bei Wohnungsunternehmen erhobenen Daten einen Mietspiegel. Im Anschluss berät die Projektgruppe Dresdner Mietspiegel den Entwurf.
Der Dresdner Mietspiegel 2025 wird ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026 gelten.
Wichtige Fragen und Antworten
Warum erstellt die Landeshauptstadt Dresden einen Mietspiegel?
Wozu dient der Mietspiegel?
Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?
Wie werden Haushalte für die Befragung ausgewählt?
Warum werden auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen angeschrieben?
Wie läuft die Befragung ab?
Muss an der Befragung teilgenommen werden?
Was passiert, wenn die Antwort nicht rechtzeitig zurückgeschickt wird?
Was wird mit den persönlichen Angaben gemacht und wie wird der Datenschutz gewährleistet?
Mietspiegel 2023
Mit dem dreizehnten Dresdner Mietspiegel steht ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen zur Verfügung. Der Mietspiegel gibt eine Übersicht über die in Dresden üblicherweise gezahlten Mieten im Erhebungsmonat April 2022, wie sie in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind. Er weist damit die ortsübliche Vergleichsmiete aus.
Der qualifizierte Mietspiegel gilt als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren. Vermieter haben in ihrem Mieterhöhungsverlangen die Angaben des Mietspiegels auch dann mitzuteilen, wenn sie die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel stützen. Bei Abschluss eines neuen Mietvertrages darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Der qualifizierte Mietspiegel trägt wesentlich zur Rechtssicherheit und Transparenz am Dresdner Wohnungsmarkt bei. Der Dresdner Mietspiegel 2023 gilt bis zum 31. Dezember 2024. Ab 1. Januar 2025 wird ein neuer Mietspiegel zur Verfügung stehen.
Dresdener Mietspiegel 2023
-
Online-Mietspiegel 2023
Mit diesem Programm können Sie für Ihre Wohnung die ortsübliche Vergleichsmiete online berechnen.
-
Dresdner Mietspiegel 2023 - Broschüre
(*.pdf,
2 MB)
Der barrierearme Dresdner Mietspiegel steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Die Mietspiegelbroschüre (Schutzgebühr 2,00 Euro) ist in allen Rathäusern, Stadtbezirksämtern, Ortschaften, Bürgerbüros, beim Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. und beim Haus & Grund Dresden e. V. erhältlich. - Dresdner Mietspiegel 2023 - Dokumentation (*.pdf, 6 MB)
Weitere Informationen
Bestellung der Broschüre "Dresdner Mietspiegel"
Mietspiegelarchiv
Kappungsgrenzenverordnung
Seit 1. Juli 2020 gilt die Sächsische Kappungsgrenzenverordnung für die Stadt Dresden. Demzufolge darf sich ab dem 1. Juli 2020 die Miete bei Erhöhungen nach § 558 Absatz 1 BGB (Erhöhungen bis zur im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmiete) innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöhen. Die Kappungsgrenzenverordnung gilt bis zum 30. Juni 2025.
Mietpreisbegrenzungsverordnung
Seit 13.07.2022 gilt die Sächsische Mietpreisbegrenzungsverordnung für die Stadt Dresden.
Mit dem Inkrafttreten der sogenannten Mietpreisbremse nach § 556d Absatz 1 BGB dürfen in der Landeshauptstadt die zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses vereinbarten Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen regeln die §§ 556e und 556f BGB.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 wieder außer Kraft.
Informationen für Dresden-Pass-Inhabende
Dresden-Pass-Inhabende, welche als Mieterinnen und Mieter einer Wohnung Unterstützung in mietrechtlichen Angelegenheiten bedürfen, können eine einmalige antragsfreie Kurzberatung beim Mieterverein Dresden e.V. in Anspruch nehmen.
Die Broschüre zum Dresdner Mietspiegel 2023, die Dokumentation der Erstellung des Mietspiegels sowie der Link zum Online-Berechnungstool stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Sozialplanung
Besucheranschrift
Glashütter Straße 51
01277 Dresden
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Themenstadtplan
Öffentlicher Personennahverkehr
Linien 4, 10, 61 bis Haltestelle Pohlandplatz
Verkehrsverbund Oberelbe
Telefon
0351-4881304
0351-4881383
Fax 0351-4884813
E-Mail
sozialplanung@dresden.de
Postanschrift
PF 120020
01001 Dresden
Auskunft zu Methodenbericht & statistischen Verfahren
Kommunale Statistikstelle
Statistischer Informationsdienst
Besucheranschrift
Ostra-Allee 11
01069 Dresden
Themenstadtplan
Telefon
0351-4881100
E-Mail
statistik@dresden.de
Postanschrift
PF 120020
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
Auskunft zur Wohnlageeinordnung
Landeshauptstadt Dresden
Stadtplanungsamt
Telefon
0351-4883593
Fax 0351-4883543
E-Mail
Wohnlage@dresden.de
Postanschrift
PF 120020
01001 Dresden