Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/geoinformationen/Gutachterausschuss.php 14.12.2023 08:38:57 Uhr 01.11.2024 02:01:06 Uhr |
Gutachterausschuss
Rechtsgrundlage sind die §§ 192 ff Baugesetzbuch und die Sächsische Gutachterausschussverordnung. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Dresden besteht aus 27 Mitgliedern (Sachverständige, Vertreter aus dem Immobilien- und Bankgewerbe sowie der Finanz- und Baubehörden). Die Mitglieder werden durch den Oberbürgermeister für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Gemäß § 193 Baugesetzbuch hat der Gutachterausschuss unter anderem folgende Aufgaben:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken,
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung,
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger zur Wertermittlung erforderliche Daten
Für die Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle. In der Landeshauptstadt Dresden ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Geodaten und Kataster angesiedelt.
Die für die Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte sind seit dem 1. Juli 2022 im Grundsteuer-Portal des Finanzamtes bereitgestellt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt keine Auskünfte zur Berechnung der Grundsteuer. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Informationen zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts sowie allgemeine Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie unter www.finanzamt.sachsen.de/Grundsteuerportal.
Für andere, spezielle Leistungen richten Sie bitte eine Anfrage an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses: grundstueckswertermittlung@dresden.de
Kontakt Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Geodaten und Kataster
Besucheranschrift
WTC
Ammonstraße 74
01067 Dresden
3. Etage / Zi. 3811
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 16 Uhr |
Zusätzlich sind Termine nach Vereinbarung möglich. Wir bitten Anfragen und Anträge zu Dienstleistungen des Amtes telefonisch oder per E-Mail zu stellen. Für eine Kundenberatung in den Diensträumen bitten wir um eine vorherige Terminvereinbarung. |