Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/kultur/denkmalschutz/veranstaltungen/informationsblatt-gartenstadt-hellerau.php 13.02.2024 14:47:01 Uhr 01.11.2024 00:47:21 Uhr |
Gartenstadt Hellerau
Die im Norden von Dresden gelegene Gartenstadt Hellerau wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts auf Initiative des sozial engagierten Möbelunternehmers Karl Schmidt als moderne Siedlungsanlage nach dem Städtebaukonzept des Engländers Ebenezer Howard errichtet.
Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.§ 2 Abs. 1 des SächsDSchG
Hellerau unterscheidet von anderen Gartenstadtgründungen in Deutschland die Existenz von Industriebetrieben, Kultur- und Versorgungseinrichtungen neben den gut durchgrünten Wohnquartieren. Dies berechtigt überhaupt erst zur Bezeichnung Gartenstadt. Die bis heute am Standort existierende Fabrik der Deutschen Werkstätten und das Festspielhaus Hellerau sind elementarer Bestandteil der Gartenstadt und tragen wesentlich zu ihrer Berühmtheit bei. Sowohl für die Kulturgeschichte des Wohnens als auch für die Entwicklung einer raumgreifenden, bühnenlosen Theaterarchitektur und des modernen Ausdruckstanzes sind beide Institutionen von herausragender Bedeutung.
Wenngleich die Siedlung durch wirtschaftliche Schwierigkeiten und den Ausbruch des Ersten Weltkriegs nicht wie geplant fertiggestellt werden konnte, so wurde in der weiteren Entwicklung zum Teil bis heute an den ursprünglichen Ideen angeknüpft. Dabei ist ein Bemühen deutlich erkennbar, auch massive Störungen durch Eingriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus abzumildern. Insbesondere die jahrzehntelange militärische Fremdnutzung des Festspielhausgeländes hat mit den Kasernenflügeln Ost und West den Stadtgrundriss, die Raumwirkung und Sichtbeziehungen erheblich überformt und stellte als unbequemes Zeugnis eine besondere städtebauliche und denkmalpflegerische Herausforderung dar.
Wegen ihrer besonderen bau-, sozial-, industrie-, kultur- und kunstgeschichtlichen sowie städtebaulichen Bedeutung ist die Gartenstadt Hellerau nach § 2 Abs. 1 des SächsDSchG als Kulturdenkmal in Form einer Sachgesamtheit geschützt. Der Schutz der Sachgesamtheit umfasst neben Substanz und Erscheinungsbild der historischen Gebäude explizit auch die im frühen 20. Jahrhundert angelegte Siedlungsstruktur mit ihrer Umgebung sowie die baulichen und landschaftlichen Elemente im öffentlichen und privaten Raum. Der Geltungsbereich der Sachgesamtheit umfasst das Gebiet des historischen Bebauungsplanes der Gartenstadt Hellerau